Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung für die NOORDKANT Invest GmbH
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten gem. Offenlegungsverordnung
Die NOORDKANT Invest GmbH („NOORDKANT Invest“), als Kapitalverwaltungsgesellschaft der NOORDKANT Group, legt für ihre Anleger Spezial-AIF als geschlossene Immobilien-Investmentvehikel auf und fällt damit in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.11.2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („Offenlegungsverordnung“).
Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investmentprozessen (Artikel 3 Offenlegungsverordnung)
Die NOORDKANT Invest berücksichtigt derzeit keine Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne der Offenlegungsverordnung systematisch in ihren Investitionsentscheidungsprozessen. Dies gilt insbesondere für den geschlossenen Spezial-AIF „Leisure Hotel Investment Club (LHIC)“, dessen Investitionsschwerpunkt auf Ferienhotels liegt.
Die Entscheidung beruht auf der aktuellen ESG-Datenlage und der eingeschränkten Verfügbarkeit zuverlässiger, objektbasierter Nachhaltigkeitsinformationen für diese Assetklasse. Die NOORDKANT Invest GmbH beobachtet regulatorische Entwicklungen und Datenverfügbarkeiten fortlaufend und prüft regelmäßig, ob eine Integration von Nachhaltigkeitsrisiken künftig sinnvoll und praktikabel ist.
Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen (Artikel 4 Offenlegungsverordnung)
Die NOORDKANT Invest berücksichtigt derzeit keine nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren („Principal Adverse Impacts“) im Sinne von Artikel 4 der Offenlegungsverordnung.
Für die Assetklasse Ferienhotels ist eine konsistente und standardisierte ESG-Datenverfügbarkeit in ganz weiten Teilen aktuell nicht ausreichend gegeben. Die systematische Analyse und Priorisierung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen ist daher momentan nicht durchführbar.
Die NOORDKANT Invest behält sich vor, diese Entscheidung bei veränderter Datenlage oder regulatorischer Weiterentwicklung zu überdenken.
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Vergütungspolitik (Artikel 5 Offenlegungsverordnung)
Die Vergütungspolitik der NOORDKANT Invest ist auf eine solide und risikoorientierte Unternehmensführung ausgerichtet. Eine systematische Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in die Vergütungsstruktur erfolgt derzeit nicht, da diese Risiken aktuell nicht Bestandteil der Investitionsprozesse sind.
Sollte sich die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken künftig ändern, wird auch die Vergütungspolitik entsprechend angepasst und transparent gemacht.
Hinweis zur ökologischen Nachhaltigkeit der Investition (Artikel 7 Taxonomieverordnung)
Die Investitionen des geschlossenen Spezial-AIF „Leisure Hotel Investment Club (LHIC)“ berücksichtigen derzeit nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeiten im Sinne der Offenlegungsverordnung. Der geschlossene Spezial-AIF ist weder als ökologisch nachhaltiges Finanzprodukt gemäß Artikel 9 der Offenlegungsverordnung ausgestaltet noch verfolgt er ESG-Merkmale im Sinne des Artikels 8 der Offenlegungsverordnung. Die sog. Taxonomieverordnung (Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.06. 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088) findet keine Anwendung.